Laut Handelsgesetz sind Unternehmer zur Bilanzbuchhaltung verpflichtet, deren Gewerbe einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Bei der Umstellung zur Bilanzierung und bei der kontinuierlichen Erstellung der Jahresabschlussunterlagen erarbeiten wir insbesondere Vorschläge zur Ausnutzung der Wahlrechte nach HGB/US-GAAP/IFRS für:
Für unsere internationalen Mandanten erstellen wir Steuererklärungen und Jahresabschlüsse. Hier arbeiten wir eng mit unseren internationalen Netzwerkpartnern zusammen.
Bei internationalen Sachverhalten sind wir auch gern bei der Erstellung von Erklärungen bei beschränkter Steuerpflicht, den Abzugsverfahren nach § 50a EStG, von Kapitalertragsteuern oder auch bei der Umsatzsteuerrückerstattung behilflich und der Beurteilung von Betriebstättenproblematiken und Qualifikationskonflikten.